Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Bayernwerk Akademie GmbH
1. Vertragsschluss
Soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt, gilt:
Angebote der Akademie in Verlagskatalogen, Prospekten oder im Internet stellen kein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern nur eine unverbindliche
Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
Durch Anklicken des „Bestell-Buttons“ oder durch eine Anmeldung per E-Mail, Telefon, Fax oder
sonstige Kommunikationswege gibt der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss eines
Vertrages über die im Rahmen des Anmeldevorgangs enthaltenen Leistungen ab. Auch eine
Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots
dar.
Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots seitens der Akademie durch eine separate
Annahmeerklärung bzw. spätestens mit der Erbringung der jeweiligen Leistung zustande.
Mitarbeitende des Bayernwerk in einem ANÜ-Vertragsverhältnis, sowie externe Mitarbeiter des
Bayernwerks sind nur zur Teilnahme an Schulungen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben in
den internen BAG-Systemen (z. B. BAG2F) befähigen.
Mitarbeitende des Bayernwerks in einem befristeten Arbeitsverhältnis können nur an Schulungen
teilnehmen, die innerhalb der Befristungszeit beendet und mit ihrer direkten Führungskraft
abgestimmt sind.
Abweichend vom allgemein gültigen Schulungskatalog erstellt die Akademie für den Kunden auf
Anfrage auch ein individuelles Schulungsangebot mit
Schulungsunterlagen/Anmeldeinformationen. Soweit nicht anders angegeben, ist ein solches
Angebot 21 Tage lang ab dessen Zugang beim Kunden gültig. Der Vertrag kommt durch die
Rücksendung der unterzeichneten Anmeldeunterlagen durch den Kunden zustande, in der der
Kunde den Teilnehmenden benennt.
Mit Eingang der unterzeichneten Anmeldeunterlagen in der Akademie ist eine verbindliche
Anmeldung des Teilnehmenden erfolgt. Der Kunde erhält eine Anmeldebestätigung.
Mit Unterzeichnung der Anmeldunterlagen bestätigt der Kunde, dass der gemeldete
Teilnehmende die benötigten Qualifikationen/Voraussetzungen für die jeweilige Schulung erfüllt.
(z.B. Elektrofachkraft nach DIN VDE 0105, Deutsch Kenntnisse B2, usw.).
Die Akademie nimmt den Teilnehmenden in die Voranmeldungsliste der Schulungsdatenbank der
Akademie auf und bucht ihn/sie in die nächstmögliche Schulung ein.
Der Kunde informiert den gemeldeten Teilnehmenden über die mitgeteilten Schulungstermine,
den Schulungsort und die zur Schulung erforderliche Ausrüstung.
2. Rechnung, Zahlungsbedingungen, kurzfristige Teilnahme
Ihre Leistungen berechnet die Akademie dem Kunden mittels einer Rechnung.
Die Rechnungen werden in Form einer Sammelrechnung mit Anlagen gestellt, in denen die
Teilnehmenden und ihre entsprechenden Kostenstellen aufgeführt sind.
Die Rechnungsentgelte verstehen sich als Nettobetrag und werden zzgl. Umsatzsteuer in der im
Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe in Rechnung gestellt. Soweit Umsatzsteuer
in Rechnung zu stellen ist, ist von der Akademie eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. §§ 14, 14 a
UstG auszustellen.
Soweit der Kunde demselben umsatzsteuerlichen Organkreis angehört wie die Akademie, wird
keine Umsatzsteuer berechnet.
Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig zur Zahlung
Die berechnete Schulungsgebühr umfasst die Kosten für die gebuchte Schulung sowie die
Schulungsunterlagen.
Reise-, Übernachtungskosten und sonstige Aufwendungen trägt der Kunde selbst.
Bei einer kurzfristigen Anmeldung (innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn) können
Seminarunterlagen ggf. nur noch per E-Mail oder online zur Verfügung gestellt werden.
Teilnahmebescheinigungen versendet die Akademie nach dem Seminar, übergibt sie den
Teilnehmenden am Ende des Seminars oder stellt sie online zur Verfügung.
3. Webinare
Zur Teilnahme an einem Webinar muss der Kunde, die von der Akademie beim Anmeldevorgang
erläuterten technischen Voraussetzungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle
Browserversion, Lautsprecher oder Headset etc.).
Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der Kunde selbst
verantwortlich.
Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen, ggf. auch während des Webinars, entbindet
nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig
aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen.
Der Kunde ist ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die
Kontaktdaten, aktuell zu halten.
4. Rücktritt, Stornokosten, Umbuchung; Nichtzulassung
Ein eventuelles Anreiserisiko trägt der Kunde. Bei nicht rechtzeitiger Anwesenheit des
Teilnehmenden zu Schulungsbeginn besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen oder Reduzierung
der Schulungskosten.
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
• Stornierung bis 30 Tage vor Schulungsbeginn: kostenfrei.
• Stornierung zwischen 15 und 29 Tagen vor Schulungsbeginn: 50 % der Schulungsgebühr zzgl.
Mehrwertsteuer.
• Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn: 100 % der Inhouse-Seminargebühr
zzgl. Mehrwertsteuer. Das gilt auch bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Teilnehmenden. In
Abstimmung mit der Akademie kann der Kunde einen Ersatz benennen.
In Abstimmung mit der Akademie kann statt einer Stornierung in Abstimmung kostenfrei auf einen
anderen Termin – soweit verfügbar – umgebucht werden. Eine Umbuchung ist nur einmalig
innerhalb des aktuellen Kalenderjahres möglich.
Die Akademie behält sich vor, zu spät eintreffende Teilnehmende, die dadurch am ggf.
notwendigen Theorieteil der Schulung nicht in ausreichendem Umfang teilnehmen können, sowie
Teilnehmende mit einer mangelhaften Schutzausrüstung oder fehlender Qualifikation nicht zur
Praxisschulung zuzulassen. Die Schulungsgebühren werden in diesem Fall gleichwohl in voller
Höhe in Rechnung gestellt.
5. Schulungsinhalte und -durchführung
Gegenstand des jeweiligen Kundenauftrags ist die Durchführung der gebuchten Schulung oder
sonstiger vereinbarter Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.
Die Referenten/Schulungsleiter führen die Schulungen ausschließlich namens und im Auftrag der
Akademie durch. Hat der Kunde Interesse an Zusatz- und/oder Folgeschulungen mit den
eingesetzten Referenten/Schulungsleitern, müssen die Buchung ebenso wie Neuaufträge für die
Dauer von 24 Monaten seit Ende der Schulung über die Akademie erfolgen.
Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist nur möglich, wenn ein Teilnehmender die gesamte
Schulung durchgehend besucht hat. Eine Aufteilung auf mehrere Teilnehmende ist nicht möglich.
Eine Teilbuchung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich.
Die Schulungen werden von den Referenten/Seminarleitern sorgfältig und gewissenhaft
vorbereitet und durchgeführt. Die Akademie übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit
und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Schulungen.
Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten, besonders im Hinblick
auf die Benutzung von Werkzeug oder bei Arbeiten unter Spannung.
Die Akademie ist berechtigt, Teile eines Auftrags im Wege der Unterbevollmächtigung, auch ohne
Einwilligung des Kunden, an Dritte weiterzugeben.
Die Akademie wird die Nachweise über die erfolgreich absolvierte Schulung durch den
Teilnehmenden direkt an das Technische Trainings Center (TTC) der Bayernwerk Netz GmbH
übermitteln (soweit dort erforderlich). Mit dem Eingang der entsprechenden Bestätigung beim
TTC ist der jeweilige Teilnehmende berechtigt, die den bescheinigten Zulassungskriterien
entsprechenden Arbeiten in der Praxis auszuführen.
Ein weiterer Nachweis des Teilnehmenden über die erfolgreich durchgeführte Schulung ist nicht
erforderlich.
6. Ablauf, Absagen/Verschieben von Schulungen
Alle Schulungen entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang
und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit
diese den Gesamtcharakter der Schulung nicht wesentlich verändern. Die Akademie kann nach
eigenem Ermessen den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch
gleichqualifizierte Personen ersetzen.
Die Akademie ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Erkrankung des Referenten/Schulungsleiters oder
anderer unverschuldeter Ausfälle (z. B. Wartungsarbeiten, Internetausfall etc.), Schulungen
abzusagen oder zu verschieben. Eine Benachrichtigung erfolgt unverzüglich per E-Mail an die
vorliegenden Kontaktdaten.
Eine unverschuldete Stornierung durch die Akademie führt nicht zu Ersatzansprüchen des Kunden
für vergebliche Aufwendungen (z. B. Reisekosten). Zudem führt dies nicht zu einem Rücktrittsrecht
des Kunden. Vielmehr bemüht sich die Akademie darum, einen zeitnahen Ersatztermin zu
bestimmen.
7. Schutz- und Urheberrechte
Die Akademie behält sich alle Rechte an den von erstellten Unterlagen, Ergebnissen,
Berechnungen usw. ausdrücklich vor, insbesondere Urheber- und Markenrechte.
Seminarunterlagen oder Teile davon dürfen ohne die Einwilligung der Akademie nicht vervielfältigt
oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch
genutzt werden.
Ohne die erteilte Zustimmung der Akademie dürfen, mit Ausnahme der von der Akademie
ausgestellten Zertifikate, Marken nicht genutzt werden.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Akademie schriftlich anerkannt werden
und wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen nicht gegenseitige Leistungen sind.
Vorgenannter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gilt nicht, wenn es sich beim Kunden um
einen Verbraucher nach § 13 BGB handelt.
9. Haftung
Die Akademie haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von
Leben, Leib oder Gesundheit nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des
Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Akademie der Höhe nach begrenzt auf den
Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
Eine weitergehende Haftung der Akademie besteht nicht.
10. Datenschutz
Die Akademie verpflichtet sich, alle geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutze von
personenbezogen Daten einzuhalten. Insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. Landes-
datenschutzgesetzes und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) zu
beachten, einzuhalten und sicherzustellen.
Die Akademie verarbeitet alle personenbezogenen Daten des Kunden bzw. des Teilnehmers oder
nutzt sie ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen; insbesondere gibt die
Akademie die Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, diese sind mit der Erfüllung von Aufgaben
aus diesen AGB beauftragt oder es ist zur Durchführung des Vertrags erforderlich.
Die Parteien gehen davon aus, dass die Akademie ihre Leistungen für den Kunden in eigener
Verantwortung gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO erbringt.
Ergibt sich aufgrund eines konkreten Auftrags oder einer anderweitigen Auftragsänderung eine
von Absatz 3 abweichende Bewertung, so wird sie die daraus folgenden notwendigen
Abweichungen, d.h. etwaige dann ggf. erforderliche vertragliche Anpassungen in diesen
Teilnahmebedingungen und/oder zusätzliche erforderliche Datenschutz-Verträge (z. B.
Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung oder Joint Control-Vertrag) vereinbaren.
11. Rechtsnachfolge
Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine Partei auf einen Dritten
(Rechtsnachfolger) bedarf der schriftlich vorab erteilten Zustimmung der anderen Partei.
Die Zustimmung darf nur verwehrt werden, wenn der Rechtsnachfolger nicht die sichere Gewähr
für die Erfüllung der Vereinbarung bietet oder wenn ein anderer wichtiger Grund die Erteilung der
Zustimmung als unzumutbar erscheinen lässt.
Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn der Rechtsnachfolger ein im Sinne der §§ 15 ff. AktG
verbundenes Unternehmen ist.
12. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies
gilt auch für die Aufhebung der Textform. Dem Schriftformerfordernis in diesem Sinn genügt auch
ein in Textform ausgefertigtes und mit einfacher oder fortgeschrittener digitaler Signatur
versehenes Dokument.
Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz der Akademie. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle
Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz der Akademie. Die Akademie
ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Akademie zu klagen.
Falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz der Akademie. Gleiches gilt, wenn der Kunde
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.
Der Wortlaut des Vertrages und dieser Bestimmungen in deutscher Sprache ist maßgebend.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, die Akademie hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
Die EU-Kommission stellt bei Vertragsabschlüssen für Verbraucher eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“)
unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur
außergerichtlichen Beilegung solcher Streitigkeiten, die Online-Kaufverträgen entspringen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Akademie nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand Dezember 2024